Wird eine Brustverkleinerung durch die Krankenkasse bezahlt | Dr. Kürten

Brustverkleinerung durch die Krankenkasse

Übergroße Brüste führen oftmals zu Haltungsschäden und Rückenbeschwerden. Die deutschen Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen und was im Falle einer Ablehnung zu tun ist, erfahren Sie hier. 

Die wichtigsten Gründe für eine Brustverkleinerung 

Wenn die Oberweite im Verhältnis zum Körperbau zu üppig ausfällt, kann das körperlich und seelisch belasten. Allzu voluminöse Brüste können Verspannungen und Fehlhaltungen hervorrufen. Außerdem können Rücken-, Nacken- und Kopfschmerzen auftreten, welche eine alltägliche Belastung darstellen und die Lebensqualität massiv einschränken. Langfristig besteht die Gefahr von bleibenden Verschleißerscheinungen der Wirbelsäule. 
Damit verbunden treten oftmals auch Bewegungseinschränkungen auf. Betroffene Frauen fühlen sich seelisch unwohl, auch wenn der Eindruck entsteht, sie würden aufgrund ihrer übergroßen Brüsten in der Öffentlichkeit angestarrt werden. 
Wenn körperliche und seelische Faktoren miteinander einhergehen, sind die Voraussetzungen für eine operative Brustverkleinerung, auch Mamma-Reduktion genannt, gegeben. Hierbei wird überschüssiges Haut-, Fett- und Drüsengewebe entfernt und gegebenenfalls auch die Oberbrust gestrafft. Die Kosten für die Mamma-Reduktion übernimmt die Krankenkasse. Hierfür müssen jedoch eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. 

Diese Informationen benötigt die Krankenkasse 

Die Kosten für eine Brustverkleinerung werden bei entsprechenden körperlichen oder psychischen Beschwerden von der Krankenkasse übernommen werden – je nach Aufwand der Behandlung belaufen sich diese auf 4.000 bis 7.500 Euro. Damit die Kasse die Kosten übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss die Notwendigkeit für die Brustverkleinerung von einem Facharzt bestätigt werden. Ein geeigneter Mediziner ist der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Eine Erfahrung von mindestens fünf Jahren im Bereich der ästhetischen Chirurgie sowie eine entsprechende Facharztprüfung sind Grundvoraussetzungen für eine Behandlung und damit auch für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. 

Der Arzt sollte zudem Mitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) sein. 
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) muss die Bescheinigung des Facharztes bestätigen. Hierfür ist mitunter eine weitere Untersuchung durch die Ärzte des Kostenträgers vonnöten. 
Ein Großteil der deutschen Krankenkassen verlangt zudem eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass die Brüste pro Seite um mindestens 500 Gramm oder zwei Körbchengrößen verkleinert werden müssen. Die Verkleinerung einer fehlgebildeten oder unterschiedlich großen Brust rechtfertigt ebenfalls eine Kostenübernahme durch die meisten deutschen Kostenträger. 

Kostenübernahme bei ästhetisch-kosmetischen Brustverkleinerungen 

Die Krankenkassen stellen individuelle Anforderungen an eine Kostenübernahme bei einer Brustverkleinerung. Rein ästhetisch-kosmetische Eingriffe werden allerdings in keinem Fall übernommen. Die Patienten müssen die Kosten für den Eingriff, Vorbehandlungen wie die Erstellung des kleinen Blutbilds und Nachsorgeuntersuchungen selbst übernehmen. Da hier enorme Kosten auftreten können, sollten die nächsten Schritte mit einem Rechtsexperten besprochen werden. Selbiges gilt, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, obwohl ein medizinisches Gutachten die Notwendigkeit eines Eingriffs bestätigt. 

Weitere Schritte bei einer Ablehnung der Kostenübernahme 

Wurde die Kostenübernahme der Brustverkleinerung von der Krankenkasse abgelehnt, müssen zunächst die Gründe ermittelt werden. Ein Gespräch mit dem Kostenträger gibt Aufschluss über mögliche Ursachen und erlaubt die Planung der weiteren Schritte. Insofern die ärztlichen Bescheinigungen vorhanden sind, welche die Notwendigkeit einer Brustverkleinerung bestätigen, kann ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Der Rechtsexperte kann die Krankenkasse gegebenenfalls von einer Übernahme der Kosten überzeugen oder Kontakte zu alternativen Kostenträgern vermitteln, welche bereit sind, die Kosten für die Mamma-Reduktion zu übernehmen.