Kassenärztliche Behandlungen
Kassenärztliche Behandlungen kommen immer dann in Betracht, wenn medizinische Indikationen vorliegen. Die Brustverkleinerung bei Makromastie sowie die Entfernung einer Fettschürze übernimmt die Krankenkasse in vielen Fällen, wenn der enorme Hautüberschuss zu Entzündungen und Störungen führt, die sich nicht therapieren lassen.
Auch Bauchwandbrüche sind häufig Grundlage für kassenärztliche Behandlungen. Sie entstehen durch schweres Heben oder bei dauerhaftem Bauchpressen, wie es beispielsweise bei chronischen Verdauungsstörungen der Fall sein kann. Häufig ist auch ein großer Druck im Bauchraum für den Bruch verantwortlich. Vielen Männern und Frauen ist die Neigung zum Bauchwandbruch einfach angeboren. Der Eingriff entwickelt sich dann zu einer Notfalloperation, wenn Organe in der Bruchstelle eingeklemmt sind. Unfälle hinterlassen nicht selten tiefe Einschnitte in der Haut. Bei einer ungünstigen Wundheilung beeinträchtigen unschöne Narbenbilder das Aussehen. Oft machen sich auch funktionelle Störungen, eventuell durch Bewegungseinschränkungen, bemerkbar. In manchen Fällen ist die sichtbare Narbe sogar Nährboden für ein krebsartiges Geschwür.
Die plastische Chirurgie ist hier schon aufgrund der Gefahren für die Gesundheit unverzichtbar. Ebenso erhalten die Patienten bei einer erforderlichen Tumorchirurgie der Haut und einer damit verbundenen Wiederherstellung der Ästhetik in der Regel die volle Unterstützung von den Krankenkassen.
Brustverkleinerung zum Wohle der Gesundheit
Eine zu große Brust macht krank. Nach der Operation fühlen sich Frauen meistens von einer großen Last befreit. Die Übernahme der Brustverkleinerung ist Krankenkassen deshalb wichtig, weil das enorme Gewicht einer zu großen Brust häufig zu Folgeerkrankungen führt. Wirbelsäule, Rücken und Schultern sind bis an die Grenzen belastet und es besteht die Gefahr dauerhafter Schädigungen. Zudem klagen viele Patientinnen über andauernde starke Kopfschmerzen. Kassenärztliche Behandlungen führen bei diesen Eingriffen zugleich zu einem völlig neuen Lebensgefühl. Männer mit übergroßer Brust verlieren an Selbstvertrauen und der Zustand schlägt sich auf die Psyche nieder. Bezüglich der Kostenübernahme lohnt sich auch hier das Gespräch mit dem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie.
Brustaufbau nach Brustkrebs
Die Brustkrebs-Operation hat häufig die Entfernung einer Brust oder eines Teiles der Brust zur Folge. Für betroffene Frauen bedeutet die fehlende Brust eine große seelische Belastung. Durch einen Brustaufbau durch Brustimplantate oder mit Eigengewebe kann ein Brustaufbau durchgeführt werden. Nach Vorlage eines Gutachtens vom Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie befürworten die meisten Krankenkassen die Übernahme der Kosten für den Brustaufbau nach der Brustkrebs-Behandlung.
Kassenärztliche Behandlungen - der Antrag
Betroffene Männer und Frauen lassen sich einen Überweisungsschein zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ausstellen und vereinbaren einen Termin, um sich dort persönlich vorzustellen. Während des persönlichen Gesprächs untersucht der Arzt den Patienten, um sich ein Urteil zu bilden und die Kostenübernahme der Krankenkassen gegenüber befürworten zu können. Er stellt dem Patienten ein Gutachten aus, in dem er die Kostenübernahme für notwendig hält. Das individuell erstellte Gutachten legen die Patienten dem Antrag für die Krankenkasse bei. Diese entscheidet dann gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst, ob eine Übernahme der Kosten befürwortet werden kann.